Staplerschein

Mit SYSTEM-CARD sicher, schnell und kostengünstig den Staplerschein machen

– für Flurförderzeuge und Teleskopstapler –

Staplerschein Schulung für Flurförderzeuge

  • nach DGUV Grundsatz 308-001 und DGUV Vorschrift 68
  • für Industriestapler, Frontstapler, Schubmaststapler etc.
  • Schulung in Theorie und Praxis

Nach erfolgreicher, persönlicher Erstschulung zur Führung der Fördermittel kann in den Folgejahren die
gesetzliche Jahresunterweisung online über unser SYSTEM-CARD E-Learning durchgeführt werden.

Flurförderzeuge: Kategorien und Bauformen

  • III. Frontstapler
  • IV. Schubmaststapler
  • V. Seiten- / Querstapler
  • VI. Vier- / Mehrwegestapler
  • VII. Mitgängerflurförderzeug


Staplerschein Schulung für Teleskopstapler

  • nach DGUV Grundsatz 308-009
  • für geländegängige Teleskopstapler (auch als "Telestapler", "Teleskoplader" oder "Telelader" bezeichnet)
  • nach Stufenmodell des Schulungsgrundsatzes, Schulung in Theorie und Praxis

Nach erfolgreicher, persönlicher Erstschulung zur Führung der Fördermittel kann in den Folgejahren die
gesetzliche Jahresunterweisung online über unser SYSTEM-CARD E-Learning durchgeführt werden.


Teleskopstapler: Kategorien und Bauformen

  • I. Teleskopstapler starr
  • IIa. Teleskopstapler roto
  • IIb. Teleskopstapler als Hubarbeitsbühne



Ein SYSTEM-CARD Trainer während einer Flurförderzeug und Telestapler Schulung

Vorteile der SYSTEM-CARD

Wenn Sie bei uns erfolgreich den Staplerschein machen, erhalten Sie eine SYSTEM-CARD, die…

  • zur Führung eines Staplers berechtigt
  • theoretisches und praktisches Wissen bescheinigt
  • in deutsch-englischer Ausführung zur Vorlage im Ausland vorliegt


Inhalte der Staplerschein Schulung und Prüfung

  • Unfallgeschehen und Vermeidung
  • Rechtliche Vorgaben und Verantwortungsbereiche
  • Aufbau, Funktion und Antriebsarten von Flurförderzeugen und Telestaplern
  • Handhabung und Umgang mit diversen Anbaugeräten
  • Sicherer Gerätebetrieb
  • Einweisung am Gerät, auch betriebsbezogen
  • Fahrübungen mit Prüfung
  • Handhabung von verschiedenen Lasten
  • Sonderverwendung (betriebsspezifisch, in Absprache)


Schulungsteilnehmer während einer SYSTEM-CARD Flurförderzeug und Telestapler Schulung
Schulungsteilnehmer während einer SYSTEM-CARD Online Unterweisung

Ganzheitliches Schulungskonzept: Blended Learning

  • SYSTEM-CARD Erstschulung in Theorie und Praxis je nach
    gewählter Kategorie
  • Dauer 1 Tag
  • gesetzliche Jahresunterweisung, z.B. via E-Learning
  • Wiederholungsschulung nach Wiederauffrischungsintervall


Intention unserer Schulungen und Kurse

  • Für den professionellen und effektiven Umgang mit Teleskopstaplern und anderen Flurförderzeugen
  • Zur Vermeidung von Unfällen und Baustellenstilllegungen
  • Zur Erfüllung der Unternehmerpflichten
  • Die Schulung ist berufsgenossenschaftlich vorgeschrieben. Insbesondere Teleskopstapler bedürfen einer besonderen Schulung!
  • NEU: Kurse/Training für geländegängige Teleskopstapler nach dem neuen DGUV Grundsatz 308-009!
Telestapler von innen

Impressionen zur Staplerschein Schulung von SYSTEM-CARD

SYSTEM LIFT Teleskopstapler in Grün bei einem Einsatz

Der Staplerführerschein - Rechtliche Grundlage, Kosten, Prüfung, Gültigkeit

Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (früher: BGG 925) der Berufsgenossenschaft hat jeder, der am Arbeitsplatz ein Flurförderzeug oder einen Telestapler bedient, eine umfangreiche Ausbildung sowie eine theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren. Nur dann ist der Mitarbeiter zur Führung eines Flurförderzeuges berechtigt.
Die notwendige Bedingung, um den Gabelstaplerschein machen zu dürfen, ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Zudem muss der Mitarbeiter belegen, dass er über die erforderliche körperliche Eignung für das Steuern eines Flurförderzeuges oder Telestaplers verfügt. Mitarbeiter, die am Arbeitsplatz ein Flurförderzeug bedienen, müssen im Zuge des betrieblichen Arbeitsschutzes an einer Unterweisung einmal pro Jahr teilnehmen. Diese Jahresunterweisung kann bei SYSTEM LIFT kosten- und zeitsparend via E-Learning erfolgen. Hinweis: Wer über einen betrieblichen Staplerführerschein verfügt, ist dazu befugt, zusätzlich zu Staplern andere Hubwagen und Zugmaschinen im innerbetrieblichen Bereich zu fahren – jedoch nur, wenn deren Höchstgeschwindigkeit die festgesetzte Grenze von 6 km/h nicht überschreitet. Zur Führung eines Staplers im öffentlichen Raum ist ein Führerschein der Führerscheinklasse L notwendig. Noch dazu muss das Gerät den StVzO- und StVO-Vorgaben entsprechen.

Sie haben noch Fragen zum Staplerschein und benötigen Informationen zum Preis, zu sonstigen Kosten, zur Prüfung oder zur Gültigkeitsdauer? Fragen Sie uns bitte jederzeit an, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0511-69 60 34 44 an. Wir geben Ihnen schnellstens Auskünfte und unterbreiten Ihnen unser Angebot mit günstigen Preisen.




Direkt Kontakt

avs SYSTEM LIFT AG
Rendsburger Straße 5
30659 Hannover
Telefon: 0511-69 60 34 44
E-Mail: info@systemlift.de



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